Allgemeine AGB und juristischer Hinweis zur Auftragsannahme des Unternehmens Cyber Investigate Deutschland:
Cyber Investigate Deutschland – als Auftragsnehmer – nimmt ausschließlich nur Aufträge an, welche von der Geschäftsleitung bzw. vom Vorstand eines Unternehmens – als Auftragsgeber – schriftlich gegengezeichnet sind.
Das Unternehmen – Cyber Investigate Deutschland überprüft bei Serversysteme ohne Ausnahmen nur IP-Adressen aus dem internen und externen IP Adressen Bereich eines Unternehmens. Die IP Adressen Bereiche bzw. MAC Adressen der Hardware des Auftragnehmers – auch von WLAN-Systemen – werden vor Auftragsbeginn schriftlich fixiert und von beiden Vertragspartnern auf Geschäftsführer – bzw. Vorstandsebene im Werksvertrag von Cyber Investigate Deutschland gegengezeichnet. Basierend auf alle Verträge bzw. Werksverträge ist diese AGB von Cyber Investigate Deutschland, welche hier ständig auf der Webseite von Cyber Investigate Deutschland auf der Webseite www.cyber-investigate.de unter Rubrik AGB verfügbar ist. Diese AGB ist basierend auf alle von Cyber Investigate Deutschland ausgestellten Verträge jeglicher Art.
Die erzielten Ergebnisse aus dem Einsatz von Cyber Investigate Deutschland werden ausschließlich der Geschäftsleitung bzw. dem Vorstand eines Unternehmens in digitaler und papierschriftlicher Form nach Abschluss des Auftrages übergeben. Alle Aktivitäten aus dem simulierten Angriff auf die IT-Struktur des Auftragsgebers werden per Videosequenz protokolliert.
1. Einsätze von Cyber Investigate Deutschland im Ausland und Krisengebiete
1.1 Bei Einsätzen im außereuropäischen Ausland sowie in Krisengebiete gelten gesonderte Angebots- und Zahlungsmodalitäten, welche vor Auftragsbeginn mit Cyber Investigate Deutschland schriftlich vereinbart werden. Cyber Investigate Deutschland behält sich vor, Aufträge nach Einschätzung der aktuellen Sicherheitslage vor Ort im Ausland bzw. in Krisengebiete schadensfrei vorzeitig zu beenden. Es gelten dabei nicht die Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes in Berlin.
2. Mitteilungspflicht gegenüber Bundesbehörden
Das Unternehmen Cyber Investigate Deutschland behält sich das Recht vor, bei entdecken von Daten – in der Bundesrepublik Deutschland – aus den Bereichen Kinderpornografie, Cyberterrorrismus sowie Terrorismus die zuständigen Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland, sowie den Verfassungsschutz zu informieren.
3. Angebot und Abschluss
Geltung nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von Cyber Investigate Deutschland abgeändert werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
3.1 Angebote sind stets freibleibend, soweit von Cyber Investigate Deutschland nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Vertragsabschlüsse und sonstige Veränderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.
4. Lieferzeit und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen und Teildienstleistungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt Cyber Investigate Deutschland, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag – bei voller Zahlung der Angebots- bzw. Rechnungssumme – zurückzutreten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzugs hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
5. Versand- und Gefahrübergang
5.1 Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart, unserer Wahl überlassen.
5.2 Bei Transportschäden sind die Meldefristen zu beachten. Diese betragen zur Zeit zwei Wochen. Bei der Schadensfeststellung ist der Käufer mitwirkungspflichtig. Der Käufer muß alle Maßnahmen ergreifen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein Schadensfall berechtigt den Käufer nicht, die Zahlungen der Angebotssumme bzw. Rechnungssumme von Cyber Investigate Deutschland zu verweigern.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind.
6.2 Werden vom Unternehmen Cyber Investigate Deutschland Betriebs- oder Wartungsanweisungen vom Auftragsgeber oder deren Mitarbeiter nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Orginalspezifikationen von Cyber Investigate Deutschland entsprechen oder im Hinblich der neuen DSGVO – welche ab dem 25. Mai 2018 voll juristisch gültig ist – nicht befolgt oder umgesetzt, wie mit Mitarbeitern des Auftraggeber oder der Geschäftsleitung mündlich oder schrftlich übermittelt , besprochen oder schriftlich mitgeteilt, entfällt im nachhinein jede Gewährleistung auf jegliche Haftungsansprüche seitens des Auftragbebers von Cyber Investigate Deutschland .
6.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Leistungen nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, das schadhafte Teil mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird; – der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Techniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardssätzen zu bezahlen sind.
6.5 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unserem Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir, gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
6.6 Cyber Investigate Deutschland ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
6.7 Bei Serverüberprüfungen – externe und interne “IT Penetrationtest“ übernimmt Cyber Investigate Deutschland keinerlei Gewährleistung für eventuell auftretenden Datenverlust für interne Server und externe Server sowie an Hausnetzen (LANs) angeschlossene Workstations des Auftragsbebers den Cyber Investigate Deutschland bei einem Serviceeinsatz verursacht, aus welchem Grunde auch immer.
Der Vertragspartner von Cyber Investigate Deutschland ist vor jeglichem Eingriff bzw. simulierten Cyberangriff auf die IT Struktur des Auftraggebers explizit verpflichtet, alle internen und externen Daten in wiederherstellbarer Weise zu sichern. Dies gilt auch für interne und externe Server Systeme und Speichermedien jeglicher Art von Firmendaten. Sollte der Auftraggeber nicht in der Lage sein, diese Sicherungsvorkehrungen schriftlich zu garantieren kann Cyber Investigate Deutschland den Auftrag – auch nach Auftragserteilung durch den Auftragsgeber – vorzeitig bei voller Anrechnung der Angebotssumme und Zahlung der Auftragssumme – abbrechen
6.8 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.9 Eine Haftung für Vermögensschäden wird generell ausgeschlossen und im Werksvertrag zwischen Cyber Investigate Deutschland und dem Auftragsgeber schriftlich fixiert.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Ware und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Zahlung
8.1 Die Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar, soweit nicht anders schriftlich vorab vereinbart. Die Dienstleistung bzw. Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr (bei Postversand, z.B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
8.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe.
8.4 Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, für weitere Leistungen Vorauszahlungen und/oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
9. Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Krankheit, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Vertragszusicherungen von Cyber Investigate Deutschland nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
10. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmen.
11. Export
Der Export unserer Waren – speziell kryptologischer Art in Hard- und Software – in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung von Cyber Investigate Deutschland unabhängig davon, daß der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen der Bundesrepublik Deutschland selbst zu sorgen hat.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort und Gerichtstand in der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin.
12.2 Es gilt das Recht und die Gerichtssprechung der Bundesrepublik Deutschland. Das derzeitige EU Recht hat für Cyber Investigate Deutschland keinerlei Rechtsgrundlagen. Dies gilt auch für Aufträge von Geschäftspartnern aus anderen EU Ländern.
12.3 Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
Stand der Aktualität der AGB vom 15. Juli 2024